ČSSZ zahlt 300 Kč. Anträge ab 1. Juli, ohne Einkommensgrenze

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  • Ab dem 1. Juli nimmt die ČSSZ Anträge für die Beihilfe „Dobrý Start“ für das Schuljahr 2026/2027 entgegen.
  • Eltern erhalten 300 Zł pro schulpflichtigem Kind – unabhängig vom Familieneinkommen.
  • Wer seinen Antrag im Juli oder August einreicht, bekommt die Zahlung noch vor Ende September.

300 Zł ohne Einkommensgrenze – gilt auch für versicherte Landwirte

Das Programm „Dobrý Start“, oft einfach als 300 plus bezeichnet, unterstützt Familien seit Jahren dabei, ihre Kinder auf das neue Schuljahr vorzubereiten. Die Beihilfe wird als Einmalzahlung ausgezahlt und lässt sich frei einsetzen – für Schulbücher, Hefte, Schreibwaren, Kleidung oder sonstiges benötigtes Material.

Der entscheidende Vorteil dieses Programms liegt im vollständigen Verzicht auf eine Einkommensgrenze. Das Haushaltseinkommen der Eltern spielt beim Anspruch keinerlei Rolle. Sowohl einkommensschwache als auch besserverdienende Familien können die Förderung beantragen.

Die Leistung richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, weiterführenden Schulen sowie höheren Fachschulen. Für Minderjährige und junge Erwachsene mit anerkannter Behinderung gilt eine höhere Altersgrenze.

Wer hat Anspruch auf die Beihilfe? In bestimmten Fällen auch Landwirte

Die 300 Zł stehen für Kinder zu, die bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres zur Schule gehen. Personen mit einem anerkannten Behinderungsgrad können die Förderung sogar bis zum 24. Lebensjahr erhalten.

Nicht alle Kinder sind jedoch anspruchsberechtigt. Eltern von Kindern, die einen Kindergarten oder eine Vorbereitungsklasse besuchen, können keinen Antrag stellen – selbst dann nicht, wenn diese Klassen sich im Gebäude einer Grundschule befinden. Die Beihilfe gilt nicht für Studierende an Hochschulen, unabhängig von deren Alter.

Ab 1. Juli können Anträge auf die 300-Zł-Beihilfe gestellt werden

Die Sozialversicherungsanstalt startet die Antragsannahme am 1. Juli 2026. Wie in den Vorjahren findet das gesamte Verfahren ausschließlich auf elektronischem Weg statt. Papierdokumente werden nicht akzeptiert.

Eltern und gesetzliche Vormund können ihre Anträge über die Plattform eZUS, das Online-Banking oder das Portal Emp@tia einreichen. In jedem Fall muss eine Bankkontonummer angegeben werden, da die Auszahlung grundsätzlich nur digital erfolgt.

Wo reichen bei der KRUS versicherte Landwirte ihren Antrag ein?

Landwirte, die in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung erfasst sind, müssen ihren Antrag direkt bei der ČSSZ einreichen. Die landwirtschaftliche Versicherungsanstalt nimmt weder Anträge entgegen noch zahlt sie die entsprechenden Mittel aus.

Die Antragsstellung ist ausschließlich online möglich. Eine Einreichung in Papierform ist nicht zulässig. Es stehen drei Wege zur Verfügung:

  • über die Plattform eZUS,
  • über das Online-Banking,
  • über das Portal Emp@tia.

Alle drei Kanäle erfordern die Angabe einer Bankkontonummer, da Zahlungen ausschließlich elektronisch durchgeführt werden.

Das eZUS-System ermöglicht es, Daten aus früheren Anträgen automatisch zu übernehmen.

Das Portal Emp@tia wird vom Ministerium für Familie, Arbeit und Sozialpolitik betrieben.

Wann erfolgt die Auszahlung?

Der Auszahlungszeitpunkt hängt in erster Linie davon ab, wann der Antrag eingereicht wird. Wer im Juli oder August einen Antrag stellt, kann damit rechnen, das Geld bis zum 30. September zu erhalten. In der Praxis gehen die ersten Überweisungen bereits wenige Wochen nach dem Start der Antragsphase bei den Eltern ein.

Bei Anträgen, die zwischen September und November eingereicht werden, kann die Wartezeit deutlich länger ausfallen. Die Behörde hat nach Eingang des Antrags zwei Monate Zeit, diesen zu prüfen und die Beihilfe auszuzahlen.

Wer das Geld möglichst schnell erhalten möchte, sollte seinen Antrag daher so früh wie möglich nach Öffnung der Antragsphase einreichen.

Bis wann kann der Antrag auf die 300-Zł-Beihilfe gestellt werden?

Der letztmögliche Termin für die Antragstellung ist der 30. November 2026. Nach diesem Datum ist es nicht mehr möglich, die Förderung für das Schuljahr 2026/2027 zu beantragen.

Insgesamt haben Eltern fünf Monate Zeit, um das Formular einzureichen. Wer frühzeitig handelt, erhält das Geld schneller und vermeidet zudem eine mögliche Überlastung der elektronischen Systeme in den letzten Wochen vor Ablauf der Frist.

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