Anträge ab 1. Juli. 300 zł von ZUS auch für KRUS-Versicherte

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  • Ab dem 1. Juli nimmt ZUS Anträge für die Beihilfe „Guter Start“ für das Schuljahr 2026/2027 entgegen.
  • Eltern erhalten 300 zł pro schulpflichtigem Kind – völlig unabhängig vom Familieneinkommen.
  • Wer seinen Antrag im Juli oder August stellt, bekommt die Zahlung garantiert noch vor Ende September.

300 zł ohne Einkommensgrenze – auch für KRUS-Versicherte

Das Programm „Guter Start“, besser bekannt als 300 plus, unterstützt seit Jahren Familien bei der Vorbereitung ihrer Kinder auf das neue Schuljahr. Die Beihilfe wird als Einmalzahlung ausgezahlt und lässt sich frei einsetzen – etwa für Schulbücher, Hefte, Schreibwaren, Kleidung oder andere benötigte Ausstattung.

Ein wesentlicher Vorteil dieses Programms: Es gibt keine Einkommensgrenze. Das Gehalt der Eltern spielt für den Anspruch auf die Förderung keinerlei Rolle. Familien mit niedrigem und hohem Einkommen profitieren gleichermaßen.

Die Beihilfe gilt für Schülerinnen und Schüler an Grundschulen, weiterführenden Schulen und Berufsschulen. Bei Kindern und Jugendlichen mit anerkannter Behinderung wird die Altersgrenze angehoben.

Wer hat Anspruch auf die ZUS-Beihilfe? Auch Landwirte profitieren

Die 300 zł stehen schulpflichtigen Kindern bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres zu. Bei Personen mit festgestelltem Behinderungsgrad kann die Beihilfe bis zum Alter von 24 Jahren gewährt werden.

Nicht alle Kinder fallen jedoch unter das Programm. Eltern von Kindern im Kindergarten sowie in sogenannten Vorbereitungsklassen haben keinen Anspruch – selbst wenn sich diese Klassen in Grundschulgebäuden befinden. Auch Studierende sind vom Programm ausgeschlossen, unabhängig von ihrem Alter.

Ab 1. Juli können Anträge auf die 300-zł-Beihilfe gestellt werden

Die ZUS beginnt ab dem 1. Juli 2026 mit der Antragsannahme. Wie in den Vorjahren läuft das gesamte Verfahren ausschließlich digital ab. Eine Einreichung in Papierform ist nicht möglich.

Eltern und gesetzliche Vormund können die Antragsformulare über die Plattform eZUS, das Online-Banking oder das Portal Emp@tia einreichen. In jedem Fall muss eine Bankkontonummer angegeben werden, da ZUS die Beihilfe ausschließlich per Überweisung auszahlt.

Wo stellt ein bei KRUS versicherter Landwirt seinen Antrag?

Landwirte, die bei KRUS versichert sind, müssen ihre Antragsunterlagen direkt an ZUS richten. KRUS nimmt weder Anträge entgegen noch führt es Zahlungen durch.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online – eine schriftliche Einreichung ist nicht vorgesehen. Dafür stehen drei Kanäle zur Verfügung:

  • über die Plattform eZUS,
  • über das Online-Banking,
  • über das Portal Emp@tia.

Auf allen drei Wegen ist die Angabe einer Bankkontonummer Pflicht, da ZUS Beträge ausschließlich elektronisch überweist.

Die Plattform eZUS ermöglicht es, bereits in früheren Antragszeiträumen eingegebene Daten zu übernehmen.

Das Portal Emp@tia wird vom Ministerium für Familie, Arbeit und Sozialpolitik betrieben.

Wann überweist ZUS die Zahlung?

Der Auszahlungstermin hängt vor allem davon ab, wann der Antrag eingereicht wird. Wer die Unterlagen im Juli oder August einreicht, kann damit rechnen, das Geld spätestens zum 30. September zu erhalten. In der Praxis treffen die ersten Überweisungen bereits wenige Wochen nach dem Start der Antragsphase ein.

Bei Anträgen, die zwischen September und November gestellt werden, kann die Wartezeit länger ausfallen. ZUS hat ab dem Einreichungsdatum zwei Monate Zeit, den Antrag zu prüfen und die Beihilfe auszuzahlen.

Wer die Mittel möglichst früh erhalten möchte, sollte seinen Antrag daher gleich zu Beginn der Antragsphase einreichen.

Bis wann kann der Antrag auf die 300-zł-Beihilfe gestellt werden?

Die Antragsfrist endet am 30. November 2026. Nach diesem Datum ist es nicht mehr möglich, die Beihilfe für das Schuljahr 2026/2027 zu beantragen.

Den Eltern stehen damit insgesamt fünf Monate zur Verfügung, um das Formular einzureichen. Eine frühzeitige Antragstellung ermöglicht jedoch eine schnellere Auszahlung und hilft, eine Überlastung der elektronischen Systeme in den letzten Wochen der Frist zu vermeiden.

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