- Die Antragsphase für die Regenwassernutzung startete am 22. Juni
- Die maximale Fördersumme beträgt 8.000 Złoty
Startschuss für Anträge im Regenwasser-Förderprogramm
Der Nationale Fonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft hat bekanntgegeben, dass die regionalen Fonds (WFOŚiGW) die offizielle Antragsphase im Rahmen des Programms Mikroretencja eröffnet haben. Das Gesamtvolumen der verfügbaren Mittel beläuft sich auf 173 Millionen Złoty, finanziert über das Programm Europäische Fonds für Infrastruktur, Klima und Umwelt (FEnIKS) 2021–2027.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Eigentümer, Miteigentümer oder langfristige Nutzer eines Grundstücks sind, auf dem sich ein Gebäude mit dauerhafter oder zeitweiliger Wohnnutzung befindet.
Wofür genau kann die Förderung genutzt werden?
Der Zuschuss deckt den Kauf, die Installation, den Bau, die Erweiterung und die Inbetriebnahme von Anlagen zur Sammlung von Regen- oder Schmelzwasser von versiegelten Flächen ab – dazu zählen Dächer, Gehwege oder Zufahrtswege. Ebenfalls förderbar ist die Installation von Systemen zur Speicherung von Regenwasser in dichten Zisternen mit einem Gesamtvolumen von mindestens 2 m³.
Auch Maßnahmen zur Wasserrückhaltung im Boden werden unterstützt – etwa die Entsiegelung von Flächen, Drainagebrunnnen, Versickerungsanlagen, Absorptionsblöcke oder offene Becken. Darüber hinaus werden Anlagen zur Wiederverwendung des gesammelten Wassers gefördert, insbesondere Pumpen, Bewässerungssysteme und Wasserverteilungsnetze.
Maximal 8.000 Złoty Förderung pro Haushalt
Die Förderhöhe für Privatpersonen entspricht 90 % der förderfähigen Installationskosten, wobei eine Obergrenze von 8.000 Złoty gilt. Der Nationale Fonds hat klargestellt, dass es sich bei der Mikroretention um bereits abgeschlossene Investitionen handelt – der Vertrag dient dabei gleichzeitig als Abschlussbericht. Als förderfähig gelten Ausgaben, die ab dem 1. Juli 2024 entstanden sind.
Ein wichtiger Hinweis: Die Förderung kann nicht für Maßnahmen oder Teilmaßnahmen beantragt werden, die bereits über regionale Fonds oder den Nationalen Fonds finanziert wurden – beispielsweise im Rahmen des Programms Moja Woda.
Förderanträge werden über den Zuschussantragsgenerator eingereicht. Zuständig sind jeweils die regionalen Fonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft, in deren Gebiet die Maßnahme umgesetzt wird.









